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BGV 3A PDF Drucken

 

Die UVV Prüfungen!!

 

Die Unternehmen in Deutschland haben die Pflicht alle elektrischen Einrichtungen regelmäßig zu prüfen. Denn der Arbeitgeber und nicht der Hersteller ist für die Sicherheit der verwendeten Betriebsmittel verantwortlich.

 

  1. Was ist die Prüfpflicht?

Die Prüfpflicht besteht im wesentlichen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen regelt. Zusätzlich sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften zu beachten.

Besonders gilt die UVV BGV A3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel).

Sind die elektrischen Betriebsmittel repariert od. verändert, greift auch noch zusätzlich die DIN VDE 0701/0702 (Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte-Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte).

DER UNTERNEHMER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG DER SICHERHEIT ALLER ARBEITSMITTEL.

 

  1. Muss ich Neuanschaffungen auch prüfen?

Auch bei Neugeräten wird die regelmäßige Prüfung empfohlen, da Transportschäden bei fabrikneuen Geräten durchaus Defekte verursachen können. Die Sicherheitskennzeichen wie das GS- oder CE- Symbol entlassen den Unternehmer nicht aus seiner Pflicht/Haftung. Nicht zu selten wurden diese Symbole gefälscht.

Verletzt sich ein Mitarbeiter an einem defektem Elektrogerät und der Unternehmer kann keine regelmäßigen Überprüfungen nachweisen, kann dies Geld- oder gar Freiheitsstrafen zu Folge haben.

 

  1. Wer darf prüfen?

Prüfungen müssen von „befähigtem Personal“ durchgeführt werden. Befähigte Personen sind Elektrofachkräfte oder Personen die durch eine Schulung/Kurs dazu befähigt wurden.

 

  1. Wie prüfe ich?   

Geprüft wird in vier Schritten:

  • Sichtprüfung
  • Messung von Strömen u. Widerständen
  • Funktionsprüfung
  • Dokumentation

 

      5.Dokumentation

Es sollten alle Geräte dokumentiert werden, die geprüft wurden. In dieser Dokumentation sollte stehen: Welcher Typ, Fabriknummer, Hersteller/Fabrikat, Umfang der Prüfung und der Name des Prüfers mit Unterschrift. Auch die Frist sollte mit notiert werden um die Wiederholungsprüfung nicht zu vergessen. Zum Erstellen einer entsprechenden Dokumentation können sich Prüfer an den Empfehlungen der Berufsgenossenschaft und den technischen Regeln der Betriebssicherheit orientieren.   

 

 Gerne übernimmt die Fa. Birling für Sie die UVV- Prüfungen. 

 

Wiederholungsprüfungen gem. BGV A3 (§5 Prüfungen)

Ortsfeste
Anlagen, Betriebsmittel
Prüffrist
Art der PrüfungPrüfer

Elektrische Anlagen und
ortsfeste Betriebsmittel

4 Jahre
auf ordnungsgemäßen
Zustand
Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen lt.
VDE 0100/Teil 700
1 Jahr
auf Wirksamkeit
Elektrofachkraft
oder
elektrotechnisch
unterwiesene
Person
Fehlerstrom-Schutz-Einrichtungen
in nichtstationären Anlagen
1 Monat
auf Wirksamkeit
 Elektrofachkraft
oder
elektrotechnisch
unterwiesene
Person
Fehlerstrom-, Differenzstrom und
Fehlerspannungsschutzschalter

- in stationären Anlagen

- in nicht stationären Anlagen



6 Monate

arbeitstäglich
auf einwandfreie funktion durch Betätigung der Prüfeinrichtung
 

 

 

 
 
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